{"id":62065,"date":"2023-01-29T13:28:07","date_gmt":"2023-01-29T12:28:07","guid":{"rendered":"http:\/\/emafrie.de\/?p=8129"},"modified":"2023-01-29T13:28:07","modified_gmt":"2023-01-29T12:28:07","slug":"voll-auf-die-presse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meta.copyriot.com\/2023\/01\/voll-auf-die-presse\/","title":{"rendered":"Voll auf die Presse"},"content":{"rendered":"<p><strong>Durchsuchungen bei &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; <\/strong><\/p>\n<p>von <em>Minh Schredle<\/em><\/p>\n<p>(zuerst erschienen in <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/medien\/617\/voll-auf-die-presse-8666.html\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/medien\/617\/voll-auf-die-presse-8666.html\" >Kontext: Wochenzeitung<\/a> Ausgabe 617 am 25. Januar 2023)<\/p>\n<p><em>Ein halbes Jahr nach Ver\u00f6ffentlichung eines Textes hat die Berichterstattung ein Nachspiel: Gleich drei Hausdurchsuchungen gab es in Freiburg. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte eine Verlinkung in einem Artikel von &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; als Werbung f\u00fcr eine verbotene Vereinigung interpretiert.<\/em><\/p>\n<p>Zuerst habe er gedacht, da w\u00e4ren Einbrecher in seiner Wohnung, sagt der Journalist Fabian Kienert \u2013 und l\u00e4sst wissen, dass es sch\u00f6nere Dinge gibt, als morgens um 6:45 Uhr von der Polizei geweckt zu werden. Die Staatsmacht ist in seine Wohnung eingedrungen, um zu kl\u00e4ren, ob er der Autor eines Textes ist, der drei Hausdurchsuchungen am 17. Januar dieses Jahres rechtfertigen soll.<\/p>\n<p>Verstehen l\u00e4sst sich der Vorgang nur, wenn man die inzwischen f\u00fcnf Jahre alte Vorgeschichte kennt. Denn auf vielen Umwegen handelt es sich um eine Sp\u00e4tfolge der Ausschreitungen beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg.<\/p>\n<p><span id=\"more-8129\"><\/span><\/p>\n<p>Eigentlich wollte der Staat damals seine Handlungsf\u00e4higkeit demonstrieren. &#8222;Die heutigen Ma\u00dfnahmen sind ein Schlag gegen den gewaltbereiten Linksextremismus in Deutschland&#8220;, erkl\u00e4rte Baden-W\u00fcrttembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) im August 2017, nachdem 250 Polizist:innen das linke Kulturzentrum KTS und weitere R\u00e4umlichkeiten in Freiburg durchsucht hatten. Hintergrund war das zeitgleich erfolgte Verbot von &#8222;linksunten.indymedia&#8220;, laut Strobl die &#8222;wichtigste Plattform des gewaltt\u00e4tigen Linksextremismus&#8220;: Auf dem Portal konnten alle Menschen mit Internetzugang anonyme Beitr\u00e4ge verfassen, wobei die Moderation nur in Ausnahmef\u00e4llen eingriff. Neben Recherchen, Dossiers und Leaks, die auch <a href=\"https:\/\/correctiv.org\/aktuelles\/neue-rechte\/2016\/05\/02\/maennlich-52-jahre-sucht-afd\/\"  rel=\"noreferrer noopener\">von professionellen Medien wie &#8222;Correctiv&#8220;<\/a>&nbsp;aufgegriffen wurden, erschienen auf &#8222;linksunten.indymedia&#8220; strafrechtlich relevante Beitr\u00e4ge, etwa Gewaltaufrufe gegen Polizist:innen, Bekennerschreiben aus der linksradikalen Szene oder Anleitungen zum Bombenbau.<\/p>\n<p>Auf Verf\u00fcgung des Bundesinnenministeriums wurde &#8222;linksunten.indymedia&#8220; kurz nach dem G20-Gipfel verboten. Doch bei den staatlichen Bem\u00fchungen, die Betreiber:innen der Plattform zur Verantwortung zu ziehen, ist eine Aneinanderreihung der Pleiten festzustellen. Trotz jahrelanger Bem\u00fchungen von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz gelang es nicht, eine verschl\u00fcsselte Festplatte zu knacken, die bei der Durchsuchung in der KTS beschlagnahmt worden ist. Im Oktober 2020 urteilte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dass die Razzia im Kulturzentrum rechtswidrig war. Und, wie unter anderem der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/rdl.de\/beitrag\/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller\" >Freiburger Sender &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; (RDL) vermeldete<\/a>, wurde das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen &#8222;Bildung einer krimineller Vereinigung&#8220; am 12. Juli 2022 aus Mangel an Beweisen eingestellt.<\/p>\n<p><strong>Die drei Indizien<\/strong><\/p>\n<p>Ein halbes Jahr sp\u00e4ter sollte die Berichterstattung ein Nachspiel haben. Der Artikel bei RDL ist zwar nur einen Absatz lang \u2013 in der &#8222;Gesamtschau&#8220; habe er aber, wie ein Sprecher der zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen\u00fcber Kontext ausf\u00fchrt, einen Anfangsverdacht begr\u00fcndet, dass hier ein Versto\u00df gegen ein Vereinigungsverbot vorliegen k\u00f6nnte. Woran das festzumachen ist? Laut der Staatsanwaltschaft am Zusammenspiel von drei Indizien. Erstens hei\u00dft es im ersten Satz der inkriminierten Publikation: &#8222;Bald f\u00fcnf Jahre ist der konstruierte Verein Indymedia Linksunten nun verboten.&#8220; Das ist zwar eine zutreffende Tatsachenbehauptung: Einen eingetragenen linksunten e.V. gibt es nicht, das Bundesinnenministerium hat 2017 einen linksunten-Verein konstruiert, um den informellen Zusammenschluss verbieten zu k\u00f6nnen \u2013 aber der Sprecher der Staatsanwaltschaft nimmt Ansto\u00df daran, dass der Verein mit dem Attribut &#8222;konstruiert&#8220; und nicht mit &#8222;verboten&#8220; eingef\u00fchrt wird.<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/politik\/503\/polizei-als-einbrecher-7132.html\" ><\/a><\/p>\n<p>Nach dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg durchsuchten Beamte das Freiburger Kulturzentrum KTS, in dem sich gewaltbereite Linksextremisten verbergen sollten. Doch drei Jahre sp\u00e4ter liegen keinerlei Beweise vor, alle Ermittlungen sind eingestellt, und die Razzia wurde als rechtswidrig verurteilt.<\/p>\n<p>Indiz Nummer 2: Der RDL-Artikel ist mit dem Foto einer Hauswand bebildert, auf die jemand den Schriftzug &#8222;Wir sind alle linksunten&#8220; gesprayt hat. Dieses &#8222;bildliche Statement&#8220; m\u00fcsse &#8222;von dem angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterst\u00fctzende Tendenz zu eigen machende Meinungs\u00e4u\u00dferung der Verfasser verstanden werden&#8220;, teilt die Staatsanwaltschaft mit \u2013 wobei es anscheinend keine Rolle spielt, dass die begleitende Bildunterschrift bei RDL keine affirmativen Tendenzen erkennen l\u00e4sst, sondern lediglich feststellt: &#8222;&#8218;Wir sind alle linksunten&#8216; \u2013 ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion \u00fcber das Verbot der Internetplattform.&#8220; Und zuletzt: &#8222;Den Beschuldigten liegt zur Last, auf der Homepage des genannten Rundfunksenders einen Artikel ver\u00f6ffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung &#8218;linksunten.indymedia&#8216; enth\u00e4lt.&#8220; Konkret geht es um den \u2013 ebenfalls zutreffenden \u2013 Satz: &#8222;Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite.&#8220;<\/p>\n<p>Ber\u00fccksichtigt man all diese Aspekte, begr\u00fcndet dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Karlsruhe den Vorwurf, der Autor von RDL habe sich zum &#8222;verl\u00e4ngerten Arm&#8220; und zum &#8222;Sprachrohr&#8220; der verbotenen Vereinigung gemacht, indem er sie, unter dem Vorwand zu informieren, beworben habe. Die Interpretation scheint das Amtsgericht Karlsruhe \u00fcberzeugt zu haben, denn auf dieser Grundlage genehmigte es die Vollstreckung von drei Durchsuchungsbeschl\u00fcssen: bei RDL-Redakteur Fabian Kienert, der als Autor des Textes verd\u00e4chtigt wurde, beim presserechtlich Verantwortlichen der RDL-Website sowie in den R\u00e4umlichkeiten des Radiosenders. Im Zuge der Ma\u00dfnahmen wurden verschiedene Datentr\u00e4ger beschlagnahmt.<\/p>\n<p><strong>Die Medienbranche wundert sich<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorg\u00e4nge haben ein breites Medienecho hervorgerufen. Der Sender selbst bewertet die staatlichen Ma\u00dfnahmen als &#8222;v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220; und spricht von einem &#8222;verfassungswidrigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit&#8220;. In der Medienkolumne <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.mdr.de\/altpapier\/das-altpapier-2984.html\" >&#8222;Altpapier&#8220; schildert Autor Ren\u00e9 Martens<\/a> den Fall und stuft die Bundesrepublik als Abstiegskandidaten im Ranking der Pressefreiheit ein. In der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/taz.de\/Razzia-bei-Radio-Dreyeckland-in-Freiburg\/!5909781\/\" >taz schreibt der Jurist Christian Rath<\/a>: &#8222;Was genau die Polizei bei Radio Dreyeckland gesucht hat, wird auch aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Karlsruhe nicht recht deutlich. Das K\u00fcrzel &#8218;FK&#8216;, das unter dem RDL-Artikel stand, hatte die Polizei bereits dem Redakteur Fabian Kienert zugeordnet.&#8220; Und weiter: &#8222;Unklar d\u00fcrfte vor allem die Frage sein, ob der Hinweis auf das linksunten-Archiv wirklich strafbar war.&#8220;<\/p>\n<p>Im Jahr 2017 hat das Innenministerium die Online-Plattform &#8222;linksunten.indymedia&#8220; verboten. Betreiber konnten bislang keine ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nun ihre Ermittlungen gegen Beschuldigte aus Freiburg eingestellt.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Joschka Selinger von der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte kritisiert <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2023\/linkhaftung-scharfe-kritik-an-razzia-bei-freiburger-radiosender\/\"  rel=\"noreferrer noopener\">im Gespr\u00e4ch mit &#8222;netzpolitik.org&#8220;<\/a>: &#8222;Die Staatsanwaltschaft verkennt die Bedeutung der Pressefreiheit, wenn Sie den Anfangsverdacht auf das Setzen eines Links in einem redaktionellen Beitrag st\u00fctzt, der erkennbar der Berichterstattung \u00fcber ein zeitgeschichtliches Ereignis dient. (&#8230;) Eine Strafbarkeit ist nur in eng begrenzten Ausnahmef\u00e4llen denkbar, andernfalls drohen der Presse unkalkulierbare Strafbarkeitsrisiken.&#8220;<\/p>\n<p>Im Medienmagazin <a href=\"https:\/\/uebermedien.de\/80833\/durchsuchung-wegen-links-wie-der-staat-gegen-einen-unliebsamen-sender-vorgeht\/\"  rel=\"noreferrer noopener\">&#8222;\u00dcbermedien&#8220; beschreibt Andrej Reisin<\/a>, &#8222;wie der Staat gegen einen unliebsamen Sender vorgeht&#8220;. F\u00fcr ihn ist es offenbar ein Fall von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung: &#8222;Denn fantasievolle Staatsanw\u00e4lt:innen k\u00f6nnten in Zukunft durchaus noch ganz andere Annahmen haben, wie Nutzer:innen Medien, die sie konsumieren, wohl verstehen &#8218;m\u00fcssen&#8216;. Mit entsprechendem Ermittlungseifer k\u00f6nnten dann auch ganz andere betroffen sein \u2013 weil sie einen Link gesetzt haben.&#8220; Der Bundesverband B\u00fcrgermedien verurteilt die Durchsuchungen. <a href=\"https:\/\/mmm.verdi.de\/meinung\/absurde-vorwuerfe-gegen-dreyeckland-86485\"  rel=\"noreferrer noopener\">Im Verdi-Magazin &#8222;Menschen Machen Medien&#8220;<\/a> schreibt Ralf Hutter von &#8222;absurden Vorw\u00fcrfen gegen Dreyeckland&#8220;.<\/p>\n<p>Indessen hat der Sender angek\u00fcndigt, gegen die Durchsuchungsbeschl\u00fcsse klagen zu wollen. Es h\u00e4tte mildere Mittel gegeben, um herauszufinden, wer den Artikel verfasst hat, sagt ein Mitarbeiter gegen\u00fcber Kontext. Er werde den Verdacht nicht los, dass hier ein &#8222;weitergehendes Ausforschungsinteresse&#8220; vorliege. Ansonsten sei seiner Ansicht nach nicht plausibel zu erkl\u00e4ren, warum Datentr\u00e4ger beschlagnahmt worden sind, obwohl bereits feststand, wer der Autor ist.<\/p>\n<p><strong>Manchmal geht es um mehr als nur um Strafverfolgung<\/strong><\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich der bundesweiten Durchsuchungen nach dem G20-Gipfel 2017 erkl\u00e4rte der Hamburger Polizeipr\u00e4sident Ralf Martin Meyer, die Ermittlungsbeh\u00f6rden wollten auf diesem Wege &#8222;Hintergr\u00fcnde, Verbindungen und Strukturen der linken Szene&#8220; offenlegen. Die Aussage birgt eine gewisse Brisanz, denn eigentlich f\u00e4llt es gar nicht in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Polizei, die Hintergr\u00fcnde, Verbindungen und Strukturen politischer Szenen offenzulegen. Normalerweise ist das Aufgabe des Verfassungsschutzes, der allerdings keine Befugnis zu Hausdurchsuchungen hat.<\/p>\n<p>Nachdem er zehn Jahre lang die Legitimit\u00e4t von Razzien am h\u00f6chsten deutschen Gericht gepr\u00fcft hat, ist bei dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Rudolf Mellinghoff der Eindruck entstanden, dass es manchmal &#8222;noch um etwas anderes als um Strafverfolgung&#8220; geht. Zum Beispiel &#8222;um Einsch\u00fcchterung und Disziplinierung&#8220;, wie er 2011 im <a href=\"https:\/\/taz.de\/Verfassungsrichter-ueber-Durchsuchungen\/!5108848\/\"  rel=\"noreferrer noopener\">Interview mit der taz erkl\u00e4rte<\/a>. &#8222;Dazu sind Hausdurchsuchungen im Rechtsstaat aber ganz sicher nicht da.&#8220;<\/p>\n<p>Weil der staatliche Eingriff in die grundgesetzlich gesch\u00fctzte Privatsph\u00e4re der Wohnung an strikte Bedingungen gekn\u00fcpft ist, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach die hohen Anforderungen daf\u00fcr ausformuliert. Exemplarisch in einem Urteil von 2015: &#8222;Die Durchsuchung bedarf einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Sie muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend sein. Ferner muss gerade diese Zwangsma\u00dfnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verf\u00fcgung stehen. Schlie\u00dflich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verh\u00e4ltnis zu der Schwere der Straftat und der St\u00e4rke des Tatverdachts stehen.&#8220; Ob diese Kriterien im Fall von &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; ausreichend erf\u00fcllt sind, soll nun gerichtlich gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durchsuchungen bei \u201eRadio Dreyeckland\u201c von Minh Schredle (zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 617 am 25. 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