{"id":62654,"date":"2023-05-25T09:10:18","date_gmt":"2023-05-25T08:10:18","guid":{"rendered":"http:\/\/emafrie.de\/?p=8519"},"modified":"2023-05-25T09:10:18","modified_gmt":"2023-05-25T08:10:18","slug":"das-schutzbeduerfnis-der-machtkritik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meta.copyriot.com\/2023\/05\/das-schutzbeduerfnis-der-machtkritik\/","title":{"rendered":"Das Schutzbed\u00fcrfnis der Machtkritik"},"content":{"rendered":"<p><strong>Radio Dreyeckland: Staatsanwaltschaft blamiert sich vor Gericht<\/strong><\/p>\n<p>von <em>Minh Schredle<\/em><\/p>\n<p>(zuerst erschienen in <a href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/medien\/634\/das-schutzbeduerfnis-der-machtkritik-8883.html\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/medien\/634\/das-schutzbeduerfnis-der-machtkritik-8883.html\"  rel=\"noreferrer noopener\">Kontext: Wochenzeitung<\/a> Ausgabe 634 am 24. Mai 2023)<\/p>\n<p><em>Weil er in einem Artikel die Archivseite einer verbotenen Vereinigung verlinkte, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe einen Redakteur von &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; angeklagt. Das Landgericht Karlsruhe nutzte die Gelegenheit f\u00fcr Nachhilfe in den F\u00e4chern Grundrechte und Denklogik.<\/em><\/p>\n<p>Der freie Sender &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; (RDL) kann seit der Gr\u00fcndung 1977 auf ein paar seltsame Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht zur\u00fcckblicken, auch in der jungen Vergangenheit. Als ein freier Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt in der N\u00e4he der franz\u00f6sischen Stadt Dijon lebte, 2019 \u00fcber den G7-Gipfel in Biarritz berichten wollte, hat ihn die Polizei eingesperrt und nach Kehl abgeschoben \u2013 weil sie ihn auf Basis eines falschen Hinweises der deutschen Kolleg:innen f\u00fcr einen &#8222;Gef\u00e4hrder&#8220; hielten (sp\u00e4ter bekam der Betroffene wegen dieser rechtswidrigen Behandlung eine Entsch\u00e4digung zugesprochen). Nur wenige Monate sp\u00e4ter, im September 2020, war der RDL-Redakteur und Fotojournalist Julian Rzepa auf einer &#8222;Querdenken&#8220;-Kundgebung, um Bilder zu machen. Dabei schlug eine Demonstrantin gegen seine Kamera und besch\u00e4digte das Objektiv. Rzepa zeigte das an, doch das Freiburger Amtsgericht stellte das Verfahren aus &#8222;Mangel an \u00f6ffentlichem Interesse&#8220; ein und der Journalist blieb auf den Anwaltskosten und einem kaputten Objektiv sitzen.<\/p>\n<p>Der neuste Fall in dieser unr\u00fchmlichen Serie ist allerdings noch einmal eine ganz andere Hausnummer. <span id=\"more-8519\"><\/span> So lie\u00df die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 17. Januar dieses Jahres mehrere Razzien im Umfeld des Radios durchf\u00fchren. Betroffen waren die privaten Wohnungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und des Redakteurs Fabian Kienert. &#8222;Zuerst habe ich gedacht, das sind Einbrecher&#8220;, beschreibt Kienert die Situation. Er wurde um 6:45 Uhr von dem L\u00e4rm geweckt, als sich die Beamten gewaltsam Zutritt verschafften und diverse Datentr\u00e4ger beschlagnahmten. Kienert hatte in einem seiner Artikel einen Link auf die Archivseite von &#8222;linksunten.indymedia&#8220; gesetzt \u2013 und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wollte darin die Unterst\u00fctzung einer verbotenen Vereinigung erkennen.<\/p>\n<p>Auf &#8222;linksunten.indymedia&#8220; konnten alle Menschen mit Internetzugang anonym Beitr\u00e4ge verfassen, dabei wurde nur selten moderiert. Zu finden waren dort auch Bastelanleitungen f\u00fcr Brands\u00e4tze, Aufrufe zur Gewalt und andere strafrechtlich relevante Inhalte. Laut Baden-W\u00fcrttembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) handelte es sich um die &#8222;wichtigste Plattform des gewaltt\u00e4tigen Linksextremismus&#8220; in Deutschland, 2017 wurde &#8222;linksunten.indymedia&#8220; verboten. Allerdings nicht als Medium, sondern als Verein, von dem zuvor niemand wusste, dass er existiert.<\/p>\n<p>Eine eingetragene Organisation namens linksunten gab es nicht. Also konstruierte das Bundesinnenministerium einen Verein, um den informellen Zusammenschluss verbieten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Seit dem Verbot liegen keine Hinweise auf weitere Aktivit\u00e4ten des Personenzusammenhangs vor und das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die mutma\u00dflichen Betreiber:innen wegen &#8222;Bildung einer kriminellen Vereinigung&#8220; wurde am 12. Juli 2022 aus Mangel an Beweisen eingestellt. Dar\u00fcber berichtete Kienert in seinem Artikel, der ein juristisches Nachspiel haben sollte. Und dass hierbei eine Unterst\u00fctzung des Vereins vorgelegen haben soll, macht die Staatsanwaltschaft an der &#8222;Gesamtschau&#8220; fest, wie ein Sprecher gegen\u00fcber Kontext erl\u00e4utert. Im inkriminierten Artikel gebe es drei Indizien, deren Zusammenwirken einen Verdacht rechtfertige.<\/p>\n<p><strong>Um einen Verein zu unterst\u00fctzen, muss es ihn geben<\/strong><\/p>\n<p>Einmal sei da die Verlinkung im (inhaltlich zutreffenden) Satz: &#8222;Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite.&#8220; Zudem moniert die Beh\u00f6rde die Bildauswahl: \u00dcber dem Text ist eine Hausfassade zu sehen, auf die jemand den Schriftzug &#8222;Wir sind alle linksunten.indymedia&#8220; gesprayt hat. (Wobei sich die Bildunterschrift die Aussage explizit nicht aneignet: &#8222;&#8218;Wir sind alle linksunten&#8216; \u2013 ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion \u00fcber das Verbot der Internetplattform.&#8220;) Und schlie\u00dflich komme noch hinzu, dass Kienert den linksunten-Verein in seinem Bericht mit dem Attribut &#8222;konstruiert&#8220; und nicht mit &#8222;verboten&#8220; einf\u00fchrt. (Wobei der erste Satz im Artikel dadurch etwas redundant geworden w\u00e4re. Er lautet: &#8222;Bald f\u00fcnf Jahre ist der konstruierte Verein Indymedia Linksunten nun verboten.&#8220;)<\/p>\n<p>F\u00fcr die Staatsanwaltschaft stand nach der Gesamtschau fest: Der Angeschuldigte habe sich &#8222;als Sprachrohr in den Dienst&#8220; der verbotenen Vereinigung gestellt und die Berichterstattung sei &#8222;nur vorgeschoben&#8220; zur &#8222;Verdeckung der Absicht, zugunsten der mit dem Verbot belegten Vereinigung Propaganda zu treiben&#8220;. Auf dieser Grundlage hat sie gegen Kienert tats\u00e4chlich Anklage erhoben.<\/p>\n<p>Das aber war dem Landgericht Karlsruhe etwas zu bl\u00f6d und auf 40 Seiten belehrt es die Staatsanwaltschaft, warum kein Verfahren er\u00f6ffnet wird. Das ist das \u00fcbliche Prozedere, &#8222;wenn der Sachverhalt keinen Straftatbestand erf\u00fcllt oder aufgrund rechtlicher Erw\u00e4gungen (&#8230;) eine Verurteilung des Angeschuldigten ausscheidet. Dies ist hier der Fall&#8220;. Die Kammer setzte sich mit der spannenden Frage auseinander, ob man eine Vereinigung, die es nicht mehr gibt, \u00fcberhaupt unterst\u00fctzen kann und kam zum Resultat: Die Bet\u00e4tigung als Mitglied in einer Vereinigung &#8222;setzt denklogisch eine bestehende Vereinigung voraus&#8220;, ohne deren &#8222;objektive Existenz&#8220; keine Unterst\u00fctzungshandlung denkbar sei.<\/p>\n<p>Der erste Lapsus der ermittelnden Beh\u00f6rden war es, sich damit nicht auseinanderzusetzen: &#8222;Weder in den Durchsuchungsbeschl\u00fcssen noch in staatsanwaltschaftlichen Stellungnahmen, noch im polizeilichen Schlussvermerk und auch nicht in der Anklageschrift werde die (Fort-)Existenz der verbotenen Vereinigung aufgeworfen oder durch konkrete Anhaltspunkte belegt.&#8220; Das deckt sich mit einer Aussage des baden-w\u00fcrttembergischen Innenministeriums, das auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Nico Weinmann keine Aktivit\u00e4ten des verbotenen Vereins seit 2017 benennen konnte.<\/p>\n<p><strong>Kritik an staatlichem Handeln ist kein Verbrechen<\/strong><\/p>\n<p>Eine Verurteilung von Kienert schied also schon deswegen aus, weil das Gericht die &#8222;Tatbestandsvoraussetzung der Existenz der unterst\u00fctzten Vereinigung&#8220; nicht als hinreichend erwiesen ansah. &#8222;Dar\u00fcber hinaus ist die angeklagte Tathandlung auch nicht von ausreichender strafrechtlicher Relevanz, um den Tatbestand einer Unterst\u00fctzung des organisatorischen Zusammenhalts und\/oder der weiteren Bet\u00e4tigung einer etwaigen dahingehenden Vereinigung zu erf\u00fcllen.&#8220; Als Referenz f\u00fcr die Interpretation von Kienerts Text f\u00fchrt das Gericht keine paranoiden Linkenfresser an, sondern &#8222;unbefangene Betrachter&#8220; oder &#8222;verst\u00e4ndige Durchschnittsleser&#8220;. Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnten die Vorw\u00fcrfe der Staatsanwaltschaft &#8222;in Anbetracht der Gesamtanalyse des Artikels&#8220; nicht nachvollzogen werden.<\/p>\n<p>Ohne es explizit zu formulieren, problematisiert das Gericht zudem das staatsanwaltschaftliche Verst\u00e4ndnis von Meinungs- und Pressefreiheit. Denn ausf\u00fchrlich legt es dar, dass es legitim sei, &#8222;durch Meinungs\u00e4u\u00dferungen auf die Aufhebung eines Verbots&#8220; hinzuwirken. &#8222;Dies ist im Interesse der Offenheit des demokratischen Prozesses verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt.&#8220; Insofern m\u00fcsse es &#8222;m\u00f6glich und zul\u00e4ssig sein, Kritik an einem Vereinsverbot zu \u00fcben, ohne sich gleichzeitig wegen Unterst\u00fctzung der verbotenen Vereinigung strafbar zu machen&#8220;.<\/p>\n<p>Das hat auch historische Gr\u00fcnde, denn Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert, sei &#8222;gerade aus dem besonderen Schutzbed\u00fcrfnis der Machtkritik erwachsen&#8220;. In der Konsequenz bedeutet das: &#8222;Eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschr\u00e4nkenden allgemeinen Gesetze, die solche Kritik an staatlichem Handeln per se unter Strafe stellen w\u00fcrde und von der ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch dieses Grundrechts ausginge, w\u00e4re mit Art. 5 GG unvereinbar.&#8220; Das Fazit der Richter:innen: &#8222;Der angeklagte Lebenssachverhalt ist damit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Staatsanwaltschaft ist der Beschluss des Landgerichts eine weitere Blamage in einer Serie von Pleiten. Nicht nur konnten die ermittelnden Beh\u00f6rden die &#8222;linksunten.indymedia&#8220;-Betreiber:innen nie identifizieren. Nachdem bereits eine Razzia im linken Freiburger Kulturzentrum von Gerichten als rechtswidrig bewertet wurde, f\u00fchren nun bereits zum zweiten Mal \u00fcbergriffige Ermittlungsmethoden zu einer Belastung f\u00fcr die Staatskasse: Kienert steht laut Gerichtsbeschluss eine Entsch\u00e4digung zu, zudem m\u00fcssen alle Informationen, die dank beschlagnahmter Datentr\u00e4ger gewonnen wurden, wieder gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>&#8222;Radio Dreyeckland&#8220; zeigt sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen erleichtert \u2013 aber zugleich unvers\u00f6hnlich. &#8222;Der Staatsanwaltschaft und dem Freiburger Staatsschutz muss klar gewesen sein, dass sie sich juristisch auf \u00e4u\u00dferst d\u00fcnnem Eis bewegen&#8220;, kommentiert Andreas Reimann, einer der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. &#8222;Es ging ihnen offensichtlich von Anfang an um Einsch\u00fcchterung und Ausforschung eines kritischen linken Mediums.&#8220; Sein Kollege Kurt-Michael Menzel nennt den ganzen Vorgang einen politischen Skandal und fordert: &#8222;Die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit ihrer anti-linken Agenda ist eine Gefahr f\u00fcr die Grundrechte und muss aufgel\u00f6st werden.&#8220;<\/p>\n<p>Abgeschlossen ist der Fall indessen noch nicht. Von den eindeutigen Ausf\u00fchrungen des Landgerichts Karlsruhe unbeeindruckt hat die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen den Nichter\u00f6ffnungsbeschluss beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Sollte dieses der Beschwerde statt geben, muss es doch noch eine Hauptverhandlung geben \u2013 allerdings vor dem Landgericht Karlsruhe, dessen rechtlicher Standpunkt sich in dieser Angelegenheit bereits recht deutlich abgezeichnet hat. Die Staatsanwaltschaft wolle &#8222;offenbar um jeden Preis die Presse- und Rundfunkfreiheit einschr\u00e4nken&#8220;, kommentiert Menzel von RDL, der das weitere Prozessieren angesichts \u00fcberschaubarer Erfolgsaussichten f\u00fcr die Exekutive als Verschwendung von Steuergeldern anprangert.&nbsp;<\/p>\n<p><em>Zur Vorgeschichte siehe: <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/emafrie.de\/voll-auf-die-presse\/\" data-type=\"URL\" data-id=\"http:\/\/emafrie.de\/voll-auf-die-presse\/\" >Voll auf die Presse. Durchsuchungen bei \u201eRadio Dreyeckland\u201c<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Radio Dreyeckland: Staatsanwaltschaft blamiert sich vor Gericht von Minh Schredle (zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 634 am 24. 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