{"id":65000,"date":"2024-04-28T14:20:41","date_gmt":"2024-04-28T13:20:41","guid":{"rendered":"http:\/\/emafrie.de\/?p=9473"},"modified":"2024-04-28T14:20:41","modified_gmt":"2024-04-28T13:20:41","slug":"ein-tiefpunkt-der-justiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meta.copyriot.com\/2024\/04\/ein-tiefpunkt-der-justiz\/","title":{"rendered":"\u201eEin Tiefpunkt der Justiz\u201c"},"content":{"rendered":"<p><strong>Prozess gegen Fabian Kienert, &#8222;Radio Dreyeckland&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>von <em>Minh Schredle<\/em><\/p>\n<p>(zuerst erschienen in <a href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/gesellschaft\/682\/ein-tiefpunkt-der-justiz-9494.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/gesellschaft\/682\/ein-tiefpunkt-der-justiz-9494.html\"  rel=\"noreferrer noopener\">Kontext: Wochenzeitung<\/a> Ausgabe 682 am 24. April 2024)<\/p>\n<p><em>Dem Journalisten Fabian Kienert drohen bis zu drei Jahre Haft, weil er in einem Artikel das Archiv einer verbotenen Vereinigung verlinkt hat. Dass es \u00fcberhaupt zur Anklage kam, ist laut seiner Anw\u00e4ltin eine Schande. Vor dem Landgericht Karlsruhe startete nun der Prozess.<\/em><\/p>\n<p>Der Beamte S. von der Freiburger Kriminalpolizei f\u00e4llt aus allen Wolken, als er f\u00fcr seine Arbeit kritisiert wird. &#8222;Normalerweise sind mir Richter dankbar&#8220;, sagt er im Zeugenstand. Doch Axel Heim, Richter am Karlsruher Landgericht, wirkt regelrecht fassungslos, als er den Polizisten befragt.<\/p>\n<p>Es ist der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Fabian Kienert, Redakteur beim Freiburger Alternativsender &#8222;<a href=\"https:\/\/rdl.de\/\"  rel=\"noreferrer noopener\">Radio Dreyeckland<\/a>&#8220; (RDL). Er muss sich verantworten, weil er <a href=\"https:\/\/rdl.de\/beitrag\/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller\"  rel=\"noreferrer noopener\">in einem seiner Artikel<\/a> die Archivseite der linksradikalen und seit 2017 verbotenen Plattform &#8222;linksunten.indymedia&#8220; verlinkt hat. Vor Gericht spielen sich denkw\u00fcrdige Szenen ab.<\/p>\n<p><span id=\"more-9473\"><\/span><\/p>\n<p>Polizist S., 39 Jahre alt, war dabei, als die Staatsgewalt am fr\u00fchen Morgen des 17. Januar 2023 in die Privatwohnung des Journalisten Kienerts eingedrungen ist. Richter Heim l\u00e4sst deutliche Zweifel erkennen, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Laut Durchsuchungsbeschluss sollte damals Beweismaterial gesammelt werden, um die Urheberschaft eines Artikels auf der Website von RDL zu kl\u00e4ren, der mit dem K\u00fcrzel &#8222;FK&#8220; gezeichnet war. Allerdings r\u00e4umte Kienert laut Polizeiprotokollen schon circa sechs Minuten nach Einsatzbeginn ein, den inkriminierten Beitrag verfasst zu haben \u2013 dennoch wurden ein Laptop, mehrere Handys und diverse Datentr\u00e4ger sichergestellt. Das wundert den Vorsitzenden Richter: &#8222;Sie haben also zwei Handys beschlagnahmt, um den Nachweis zu erbringen, dass er den Artikel auf einem Laptop verfasst hat?&#8220; Staatsanwalt Manuel Graulich betont, er halte das Vorgehen f\u00fcr richtig, da es immerhin noch gegolten habe, das Gest\u00e4ndnis des Angeklagten zu validieren.<\/p>\n<p>Richter Heim bleibt skeptisch. Er verweist auf die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, die bei Hausdurchsuchungen gewahrt bleiben m\u00fcsse, und erkl\u00e4rt, dass die Privatsph\u00e4re eines Beschuldigten auch bei einer Razzia nicht vollst\u00e4ndig au\u00dfer Kraft gesetzt ist. Das bedeute auch, dass beim Fotografieren in einer Privatwohnung nicht alles erlaubt ist. &#8222;Das h\u00f6re ich so zum ersten Mal&#8220;, murmelt der Beamte S. verdutzt. Er war verantwortlich daf\u00fcr, eine Lichtbildmappe zum Einsatz anzufertigen und ging bei der Bildauswahl offenbar recht gro\u00dfz\u00fcgig vor. Abgelichtet wurden auch die Toilette und der Kleiderschrank des Beschuldigten. S. betont, die Aufnahmen nicht selbst angefertigt zu haben, er habe sie aber der Akte beigef\u00fcgt. Welchen Erkenntnisgewinn er sich davon versprochen habe und wo er den Beweiswert sehe? Der Kriminalbeamte erz\u00e4hlt frei von der Leber weg, er sei der Ansicht, der Zustand einer Wohnung helfe dabei, eine Person zu beurteilen und eine ordentliche Haushaltsf\u00fchrung lasse seiner Erfahrung nach auf verl\u00e4sslichere Angaben schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Da wird der Vorsitzende Richter deutlich: Nach einer groben und vorl\u00e4ufigen Einsch\u00e4tzung halte er die Mehrzahl der Bilder in der Mappe f\u00fcr rechtswidrig, nur 9 von 26 seien legitim. F\u00fcr Heim ist auch nicht nachvollziehbar, wozu es eine Skizze vom Grundriss der Wohnung gebraucht hat, das kenne er vielleicht vom bewaffneten Handel mit Rauschgift, aber doch nicht, um eine Urheberschaft festzustellen, die schon einger\u00e4umt war. S. rutscht nerv\u00f6s auf dem Stuhl herum, schaut sich hilfesuchend um \u2013 da springt ihm Staatsanwalt Graulich bei, der die Razzia veranlasst hat: &#8222;Zur Wahrheit geh\u00f6rt auch, dass das OLG Stuttgart die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Hausdurchsuchung festgestellt hat.&#8220; Richter Heim: &#8222;Vielleicht die Anordnung, aber nicht die Art und Weise der Durchf\u00fchrung.&#8220; Graulich: &#8222;Doch.&#8220; Heim: &#8222;Nein.&#8220; Schmollend verschr\u00e4nkt der Staatsanwalt die Arme und bedankt sich beim Zeugen noch einmal recht herzlich f\u00fcr die gute Ermittlungsarbeit.<\/p>\n<p><strong>Zwei Gerichte, zwei Rechtsauffassungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorgeschichte zum Prozess verdeutlicht ganz gut, warum es hei\u00dft, vor Gericht und auf hoher See l\u00e4gen Schicksale in Gottes Hand. Denn der Fall macht deutlich, wie unterschiedlich derselbe Sachverhalt von verschiedenen Richter:innen bewertet werden kann. Weil Kienert einen Link gesetzt hat, wird von der deutschen Justiz aufw\u00e4ndig \u00fcberpr\u00fcft, ob er sich strafbar gemacht hat. In Frage kommt zum Beispiel \u00a7 85 des Strafgesetzbuches: Falls festgestellt werden sollte, dass der Journalist mit seiner Handlung die Fortf\u00fchrung einer verbotenen Vereinigung unterst\u00fctzt hat, drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.<\/p>\n<p>Ob es wirklich zu einer Strafe kommt, ist allerdings fraglich. Das Landgericht Karlsruhe, wo der Prozess am vergangenen Mittwoch startete, musste gezwungen werden, den Fall \u00fcberhaupt zu verhandeln. Nachdem die Karlsruher Staatsanwaltschaft Anklage erheben wollte, f\u00fchrte das Landgericht auf einem <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.org\/blog\/2023\/08\/22\/der-fehlende-link-radio-dreyeckland-beschluss\/media\/nichteroeffungsbeschluss-geschwaerzt.pdf\"  rel=\"noreferrer noopener\">40-seitigen Nicht-Er\u00f6ffnungsbeschluss<\/a> aus, warum es den inkriminierten Sachverhalt &#8222;unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt [f\u00fcr] strafbar&#8220; h\u00e4lt (<a href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/medien\/634\/das-schutzbeduerfnis-der-machtkritik-8883.html\"  rel=\"noreferrer noopener\">Kontext berichtete<\/a>). Doch Staatsanwalt Graulich legte dagegen Beschwerde ein \u2013 und tats\u00e4chlich kam das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) zu einer fundamental anderen Bewertung als die Karlsruher Kolleg:innen.<\/p>\n<p>Laut OLG erscheine Kienerts Artikel, der bei RDL nach wie vor unver\u00e4ndert online steht, &#8222;geradezu als &#8218;Verl\u00e4ngerung&#8216; der Internetseite [linksunten.indymedia]&#8220;. Die Grenze zur Strafbarkeit sei dabei \u00fcberschritten, &#8222;wenn die Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Propagandatexte verbotener Vereinigungen nur ein Vorwand ist, um in Wahrheit die mit den Texten angestrebte propagandistische Wirkung f\u00fcr die dem Verbot unterliegende Vereinigung zu erzielen&#8220; (hier der <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2473270.html\"  rel=\"noreferrer noopener\">OLG-Beschluss in voller L\u00e4nge<\/a>). Bemerkenswert an dieser Argumentation ist, dass sie fast vollst\u00e4ndig ohne Zitatbelege auskommt und Kienerts Text an einer der wenigen Stellen, wo auf ihn eingegangen wird, auch noch falsch wiedergegeben ist. So hei\u00dft es, die Handlung des Angeklagten sei geeignet, die T\u00e4tigkeit der verbotenen Vereinigung zu unterst\u00fctzen, &#8222;indem sie erkennbar f\u00fcr Solidarit\u00e4t mit einem von der Justiz angeblich zu Unrecht verfolgten Verein wirbt (&#8218;wir sind alle linksunten&#8216;, &#8218;konstruiertes Verbot&#8216;, &#8218;rechtswidrige Durchsuchung&#8216;)&#8220;.<\/p>\n<p>Dass der Verein angeblich zu Unrecht verfolgt werde, steht allerdings nirgendwo explizit, auch von einem &#8222;konstruierten Verbot&#8220; ist keine Rede. Stattdessen hei\u00dft es, &#8222;bald f\u00fcnf Jahre ist der konstruierte Verein Indymedia Linksunten nun verboten&#8220;, und diese Aussage hat einen Tatsachenkern: Weil &#8222;linksunten.indymedia&#8220; nie in einem Vereinsregister eingetragen war, hat das Bundesinnenministerium einen Verein konstruiert, um ihn verbieten zu k\u00f6nnen. Auch dass eine Razzia bei den mutma\u00dflichen Betreiber:innen der Plattform vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim als rechtswidrig eingestuft worden ist, <a href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/politik\/503\/polizei-als-einbrecher-7132.html\"  rel=\"noreferrer noopener\">ist faktisch korrekt<\/a>. Und die Aussage &#8222;Wir sind alle linksunten&#8220; kommt im Artikel gar nicht vor. Der Beitrag ist lediglich bebildert mit dem Foto eines Graffiti, das den entsprechenden Schriftzug zeigt, wobei in der Bildunterschrift auch noch eine Distanzierung erkennbar wird: &#8222;&#8218;Wir sind alle linksunten&#8216; \u2013 ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion \u00fcber das Verbot der Internetplattform.&#8220;<\/p>\n<p>In Fachkreisen sorgt die freie Interpretation des OLGs, die es selbst als &#8222;verst\u00e4ndige W\u00fcrdigung&#8220; bezeichnet, zum Teil f\u00fcr Irritationen. Auf dem Portal &#8222;Legal Tribute Online&#8220; (LTO) <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/lg-karlsruhe-strafverfahren-fabian-kienert-radio-dreyeckland-verbotene-vereinigung\/\"  rel=\"noreferrer noopener\">schreibt der Jurist Christian Rath<\/a>: &#8222;Das OLG Stuttgart stellte darauf ab, dass Kienerts Text als Aufforderung und Ermunterung gewirkt habe, sich mit linksunten.indymedia zu solidarisieren. Ausdr\u00fcckliche Formulierungen dieser Art finden sich freilich nicht im Text.&#8220; Und Rechtsanw\u00e4ltin Angela Furmaniak, die Kienert verteidigt, stellte zum Prozessauftakt in Karlsruhe fest: &#8222;Bis zum heutigen Tage bin ich nachhaltig beeindruckt, mit wie wenig Tiefgang und wie wenig Problembewusstsein die Argumentation des OLG daherkommt.&#8220; Das Gericht habe sich &#8222;noch nicht einmal die M\u00fche&#8220; gemacht, &#8222;den Artikel, um den es geht, richtig zu zitieren und kommt deshalb zu teils irritierenden Schlussfolgerungen&#8220;.<\/p>\n<p>In ihrer er\u00f6ffnenden Stellungnahme hob Furmaniak die grunds\u00e4tzliche Bedeutung des Prozesses hervor: Weltweit stehe die Pressefreiheit unter Druck, in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern wie Ungarn oder Polen sei sie zunehmend gef\u00e4hrdet. Aber auch in der Bundesrepublik w\u00fcrden sich F\u00e4lle h\u00e4ufen, in denen Journalist:innen bei ihrer Arbeit behindert w\u00fcrden, bis hin zu t\u00e4tlichen Angriffen auf Demonstrationen von Nazis und Querdenker:innen. &#8222;In einer solchen Situation ist eine besondere Sensibilit\u00e4t der staatlichen Akteure im Umgang mit der Pressefreiheit gefordert. Es sollte Aufgabe und Anliegen der Justiz sein, alles zu tun, um die Pressefreiheit zu sch\u00fctzen.&#8220; Die traurige Realit\u00e4t sei leider eine andere: Dass die Anklage \u00fcberhaupt verhandelt werden m\u00fcsse, &#8222;ist ein Tiefpunkt der baden-w\u00fcrttembergischen Justiz&#8220;.<\/p>\n<p>Doch zumindest in Karlsruhe geht der Vorsitzende Richter Axel Heim geradezu demonstrativ sorgf\u00e4ltig vor. Eigentlich ist der Kernsachverhalt schon zum Auftakt klar: Kienert best\u00e4tigte vor Gericht erneut, dass er den Artikel verfasst hat, den Link selbst setzte und daf\u00fcr die alleinige Verantwortung tr\u00e4gt. Dennoch sind neun Verhandlungstage angesetzt (davon drei als Reserve), um den vorliegenden Fall unter allen erdenklichen Gesichtspunkten zu pr\u00fcfen. Dabei will die Kammer nicht nur untersuchen, ob eine Strafbarkeit nach \u00a7 85 StGB vorliegt, sondern alles auch nur entfernt Erdenkliche in den Blick nehmen. Zum Beispiel \u00a7 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), \u00a7 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), \u00a7 111 StGB (\u00d6ffentliche Aufforderung zu Straftaten), \u00a7 185 StGB (Beleidigung), \u00a7 126 StGB (St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), \u00a7 130a StGB (Anleitung zu Straftaten) oder vielleicht ja auch \u00a7 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten).<\/p>\n<p><strong>Das Archiv sei &#8222;eine Art Denkmal&#8220;, ein &#8222;Dauerdelikt&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Bevor aber gekl\u00e4rt werden kann, ob sich Kienert durch den Link in seinem Artikel rechtswidrig verhalten hat, geht es um die Frage, ob der konstruierte linksunten-Verein \u00fcberhaupt noch aktiv ist. Denn eine m\u00f6gliche Unterst\u00fctzung setzt denklogisch die Existenz einer aktiven Vereinigung voraus, wobei Richter Heim betont, dass eine Vereinigung aus einer Mehrzahl von Personen bestehen muss. Eine geschlagene Stunde lang wird vor Gericht ein Einstellungsbescheid aus dem Juli 2022 verlesen. Wie daraus hervorgeht, hatte Staatsanwalt Graulich, der auch die Ermittlungen gegen die mutma\u00dflichen Betreiber:innen der &#8222;linksunten&#8220;-Seite f\u00fchrte, zwei Mal den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gebeten zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob dieser die Ermittlungen \u00fcbernehmen wolle. Der Generalbundesanwalt aber meinte, der Sache komme &#8222;keine besondere Bedeutung&#8220; zu, auch weil schon viel Zeit seit 2017 vergangen sei. Selbst unter der Annahme, dass es sich bei den Betreiber:innen um eine kriminelle Vereinigung handle, l\u00e4ge &#8222;die letzte Bet\u00e4tigung bereits f\u00fcnf Jahre zur\u00fcck&#8220;.<\/p>\n<p>Allerdings kam das OLG Stuttgart auch in diesem Streitpunkt zu einer anderen Einsch\u00e4tzung. Allein weil das linksunten-Archiv erst im Jahr 2020, also drei Jahre nach dem Verbot, online gestellt worden ist, sei bereits eine &#8222;verbotene Bet\u00e4tigung des Vereins erkennbar&#8220; und die &#8222;weitere Verwendung der Website zur Verbreitung der Gedanken des Vereins stellt als Dauerdelikt solch aktives Tun dar&#8220;. Die Website sei zudem &#8222;eine Art Denkmal&#8220; und die Wirkung eines Denkmals auf Dauerhaftigkeit angelegt.<\/p>\n<p>Dabei ist nicht bekannt, wer genau die Archivseite ins Netz gestellt hat. Ein extra vom Karlsruher Landgericht beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Erstellung einer Archivseite nicht allzu kompliziert ist und auch eine unbeteiligte Einzelperson dazu in der Lage sein k\u00f6nnte. Jurist Rath f\u00fchrt vor diesem Hintergrund in seinem LTO-Beitrag aus, dass die Existenz des Archivs &#8222;nicht einmal ein Indiz&#8220; f\u00fcr das Fortbestehen der verbotenen Vereinigung sei. &#8222;Wenn es aber keine Hinweise f\u00fcr die Fortf\u00fchrung der Vereinigung gibt, dann kann sie auch nicht unterst\u00fctzt werden, schon gar nicht mit einem blo\u00dfen Link.&#8220;<\/p>\n<p>Doch wom\u00f6glich haben Repr\u00e4sentant:innen der Geheimdienste noch Informationen \u00fcber Aktivit\u00e4ten, die sie bislang verschwiegen haben. Jedenfalls werden vor der Urteilsfindung noch Zeug:innen der Verfassungsschutz\u00e4mter befragt. F\u00fcr die Journalist:innen-Gewerkschaft dju, Teil von Verdi, ist indessen bereits klar, dass allein durch das Verfahren gegen Kienert ein &#8222;massiver Eingriff in die Pressefreiheit&#8220; vorliegt. Martin Gross, Chef von Verdi-Baden-W\u00fcrttemberg, <a href=\"https:\/\/suedbadenschwarzwald.verdi.de\/themen\/nachrichten\/++co++6b0eef14-fd53-11ee-a550-8fc7d970fd2c\"  rel=\"noreferrer noopener\">kommentiert<\/a>: &#8222;Ein harmloser Artikel \u00fcber ein eingestelltes Ermittlungsverfahren f\u00fchrt zu einer aus unserer Sicht v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Reaktion der zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaft.&#8220; Sollte dieses Vorgehen f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt werden, &#8222;k\u00f6nnen Journalistinnen und Journalisten nicht mehr ohne Angst vor Repressalien kritisch berichten&#8220;. Auch die &#8222;Reporter ohne Grenzen&#8220; <a href=\"https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/pressemitteilungen\/meldung\/radio-dreyeckland-prozessauftakt-gegen-redakteur\"  rel=\"noreferrer noopener\">\u00e4u\u00dfern sich zum Fall<\/a> und verweisen auf die weltweite Rangliste der Pressefreiheit, auf der Deutschland seit 2020 immer weiter abgerutscht ist.<\/p>\n<p>Allerdings erscheint es nach vorl\u00e4ufiger Bewertung unwahrscheinlich, dass Richter Heim ein kafkaeskes Urteil f\u00e4llen wird. Sollte Staatsanwalt Graulich nach einem Richtspruch aus Karlsruhe weiter prozessieren wollen, w\u00e4re die n\u00e4chste Instanz \u00fcbrigens nicht das OLG Stuttgart. Bei einer Revision w\u00fcrde der Fall direkt vor dem Bundesgerichtshof landen.<\/p>\n<p>&#8212;&#8211;<\/p>\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Wie es zur Verhandlung kam<\/h4>\n<ul>\n<li>Am 25. August 2017 verbietet das Bundesinnenministerium die Plattform &#8222;linksunten.indymedia&#8220;, weil die &#8222;das derzeit wichtigste Informations- und Propagandamedium f\u00fcr die linksextremistische Szene im deutschsprachigen Raum&#8220; sei.<\/li>\n<li>Zeitgleich finden auf Antrag von Staatsanwalt Manuel Graulich diverse Hausdurchsuchungen in Freiburg statt, auch im linksalternativen Zentrum KTS. Dabei werden zahlreiche Datentr\u00e4ger beschlagnahmt.<\/li>\n<li>In der Folge wird gegen f\u00fcnf Personen ermittelt, die angeblich die Plattform &#8222;linksunten.indymedia&#8220; betrieben haben. Dem baden-w\u00fcrttembergischen Landeskriminalamt gelingt es nicht, die Verschl\u00fcsselung der beschlagnahmten Datentr\u00e4ger zu knacken.<\/li>\n<li>Am 12. Oktober 2020 stellt das Verwaltungsgericht Mannheim fest, dass die Hausdurchsuchung im Zentrum\u00a0KTS rechtswidrig war.<\/li>\n<li>Am 29. Juli 2022 wird bekannt, dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die f\u00fcnf mutma\u00dflichen Betreiber:innen eingestellt worden ist, da keine ausreichenden Beweise f\u00fcr eine Anklageerhebung gefunden werden konnten.<\/li>\n<li>Am 30. Juli 2022 berichtet &#8222;Radio Dreyeckland&#8220; (RDL) \u00fcber die Einstellung des Verfahrens. Redakteur Fabian Kienert schreibt den Satz &#8222;Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite&#8220; und setzt einen entsprechenden Link. Die Meldung ist mit dem Autorenk\u00fcrzel &#8222;FK&#8220; versehen.<\/li>\n<li>Am 17. Januar 2023 werden die Wohnung des RDL-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers sowie die des RDL-Redakteurs Fabian Kienert durchsucht, offiziell\u00a0um die Urheberschaft des Artikels vom 30. Juli 2022 zu kl\u00e4ren. Aus Polizeiunterlagen geht hervor, dass das K\u00fcrzel &#8222;FK&#8220; schon vorab Fabian Kienert zugeordnet worden war.<\/li>\n<li>Am 16. Mai 2023 lehnt das Landgericht (LG) Karlsruhe die Er\u00f6ffnung eines Hauptverfahrens gegen Kienert ab, weil keine Strafbarkeit vorliege. Alle drei Razzien werden als rechtswidrig eingestuft, Staatsanwalt Graulich legt Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein.<\/li>\n<li>Am 12. Juni 2023 hebt das OLG Stuttgart den Beschluss des LG Karlsruhe auf und l\u00e4sst die Anklageerhebung zu.<\/li>\n<li>Am 2. August 2023 kommt es auf Antrag von Staatsanwalt Graulich zu erneuten Hausdurchsuchungen in Freiburg, betroffen sind erneut die f\u00fcnf mutma\u00dflichen Betreiber von &#8222;linksunten.indymedia&#8220;. Erneut werden Datentr\u00e4ger beschlagnahmt, erneut gelingt es den Beh\u00f6rden nicht, sie zu entschl\u00fcsseln.<\/li>\n<li>Am 18. April 2024 startet das Hauptsacheverfahren gegen Kienert vor dem LG Karlsruhe. Neun Verhandlungstage sind angesetzt.\u00a0 <em>(min)<\/em><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Prozess gegen Fabian Kienert, \u201eRadio Dreyeckland\u201c von Minh Schredle (zuerst erschienen in Kontext: Wochenzeitung Ausgabe 682 am 24. 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