{"id":66625,"date":"2025-10-27T10:21:37","date_gmt":"2025-10-27T09:21:37","guid":{"rendered":"https:\/\/emafrie.de\/?p=10778"},"modified":"2025-10-27T10:21:37","modified_gmt":"2025-10-27T09:21:37","slug":"rechtsextremer-pruegelpolizist-quaelend-langsame-aufarbeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meta.copyriot.com\/2025\/10\/rechtsextremer-pruegelpolizist-quaelend-langsame-aufarbeitung\/","title":{"rendered":"Rechtsextremer Pr\u00fcgelpolizist \u2013 Qu\u00e4lend langsame Aufarbeitung"},"content":{"rendered":"<p>von <em>Minh Schredle<\/em><\/p>\n<p><em>Ein Polizist aus Baden-W\u00fcrttemberg prahlt mit Gewalt gegen &#8222;Zecken&#8220; und verschickt \u00fcber WhatsApp Hakenkreuze. Intern sind die menschenverachtenden Inhalte auf dem Handy des Beamten seit 2017 bekannt. Bald soll eine disziplinarrechtliche Ma\u00dfnahme folgen, teilt das verantwortliche Pr\u00e4sidium mit.<\/em><\/p>\n<p>Im August 2017 schreibt der Polizist Rainer J\u00e4ger (Name ge\u00e4ndert), er hoffe, keine Post aus Hamburg zu erhalten. Das geht aus Nachrichtenverl\u00e4ufen hervor, die der Redaktion vorliegen. J\u00e4ger war wenige Wochen zuvor beim G20-Gipfel im Einsatz und stand im Verdacht, dabei einer friedlichen Demonstrantin grundlos das Wadenbein gebrochen zu haben. In privaten Chats beklagt der Beamte zwar, &#8222;die Tussi&#8220; habe Anzeige erstattet. Den Ermittlungen sehe er aber gelassen entgegen, der Aufwand sei &#8222;mega unn\u00f6tig&#8220;, denn auf dem Video zum Tatgeschehen &#8222;siehst null Komma null&#8220;.<\/p>\n<p><span id=\"more-10778\"><\/span><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4digte, eine junge Lehrerin und Flamenco-T\u00e4nzerin, bekam schlie\u00dflich 4.770 Euro als Kompensation f\u00fcr ihr gebrochenes Bein. Ein Verfahren zwischen ihr und der Polizei endete im Juni 2021 mit einem Vergleich vor dem Landgericht Hamburg, nachdem die Kammer zu erkennen gegeben hatte, dass sie den gesamten Einsatz am strittigen Tag f\u00fcr rechtswidrig h\u00e4lt: Das war am 8. Juli, einen Tag nach den schweren Ausschreitungen im Hamburger Schanzenviertel, als sich die Stimmung bereits wieder entspannt hatte \u2013 bis die Polizei mit brutaler H\u00e4rte und ohne nachvollziehbaren Grund gegen eine friedliche Tanzdemo vorging.<\/p>\n<p>Dass die Polizei als Institution bereit war, ein Schmerzensgeld zu zahlen, l\u00e4sst sich als ein Schuldeingest\u00e4ndnis interpretieren (auch wenn es formaljuristisch keines ist). Ein konkreter T\u00e4ter wurde allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen. Der Beamte J\u00e4ger stand zwar im dringenden Verdacht, doch zu einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil kam es nicht.<\/p>\n<p><strong>Bei allen Verd\u00e4chtigten setzte das Ged\u00e4chtnis aus<\/strong><\/p>\n<p>Auf den Videoaufnahmen zum Vorfall tragen alle involvierten Beamten Uniform und Helm, somit sind k\u00f6rperliche Merkmale kaum zu erkennen. Allerdings ist beim T\u00e4ter eindeutig die Kennzeichnung &#8222;BFE 1160&#8220; zu sehen. Damit ist klar, dass jemand von der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) des Polizeipr\u00e4sidiums Einsatz aus Baden-W\u00fcrttemberg, Direktion Bruchsal, zugeschlagen haben muss. Mit dieser Information konnte der Kreis der potenziellen T\u00e4ter auf drei Personen eingeschr\u00e4nkt werden.<a href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/gesellschaft\/680\/der-schlaechter-von-hamburg-9468.html\"  rel=\"noreferrer noopener\"><\/a><\/p>\n<p>Bei den anschlie\u00dfend eingeleiteten Ermittlungen scheitert die Aufkl\u00e4rung allerdings an Erinnerungsl\u00fccken der drei Verd\u00e4chtigten, die sich gegenseitig nicht beschuldigen wollen beziehungsweise gar nicht beschuldigen k\u00f6nnen, da bedauerlicherweise das Ged\u00e4chtnis aussetzt. Hausdurchsuchungen lehnt das Amtsgericht Hamburg zun\u00e4chst &#8222;aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit&#8220; ab. Nur durch den beharrlichem Einsatz des Anwalts der Gesch\u00e4digten korrigierte das Hamburger Landgericht diese Einsch\u00e4tzung schlie\u00dflich. Zur Durchsuchung kommt es aber erst im Februar 2023, knapp sechs Jahre nach der Tat.<\/p>\n<p>\u00dcberraschenderweise konnte trotz des langen Verzugs relevantes Material sichergestellt werden. Bei der Hamburger Polizei, die f\u00fcr die Ermittlungen zust\u00e4ndig war, hei\u00dft es in einem internen Vermerk, es seien verschiedene technische Ger\u00e4te beschlagnahmt und forensisch ausgewertet worden, deren Inhalte &#8222;den Verdacht erh\u00e4rten, dass es sich bei dem Beschuldigten [J\u00e4ger] um den T\u00e4ter handelt. Zus\u00e4tzlich wurden als Zufallsfunde diverse Gespr\u00e4chsinhalte festgestellt, die auf eine hohe Gewaltbereitschaft und menschenverachtendes Verhalten des Beschuldigten [J\u00e4ger] schlie\u00dfen lassen&#8220;.<\/p>\n<p>Als ein Chatpartner den Verd\u00e4chtigten etwa wenig subtil mit &#8222;Du Hamburger Schl\u00e4chter&#8220; anredet, ist der sich sicher: &#8222;Mich kriegen sie nicht!&#8220; Damit sollte er schlussendlich auch recht behalten. So entschied sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg nach langj\u00e4hrigen Ermittlungen dagegen, Anklage gegen J\u00e4ger zu erheben. Es habe zwar reichlich Hinweise gegeben, &#8222;dass dieser im Verlaufe der Hamburger Eins\u00e4tze Gewalt angewendet und Gefallen hieran gefunden hat&#8220;. Doch h\u00e4tten es die Funde nicht erm\u00f6glicht, dem Beschuldigten den konkreten Schlag gegen das Bein der T\u00e4nzerin &#8222;mit der f\u00fcr eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen&#8220;.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Hoch\u00a0problematische Dienstauffassung erkennbar&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Obwohl die Beweislast nach Einsch\u00e4tzung der Generalstaatsanwaltschaft nicht f\u00fcr eine rechtskr\u00e4ftige Verurteilung ausgereicht hat, enth\u00e4lt der Einstellungsbescheid zum Ermittlungsverfahren den Hinweis, dass bei dem verd\u00e4chtigten Beamten &#8222;eine aus hiesiger Sicht hoch problematische Dienstauffassung erkennbar&#8220; werde. Einerseits \u00e4u\u00dfert er in seinen Nachrichten deutlich Gefallen daran, Gewalt anzuwenden \u2013 so br\u00fcstet er sich nach einem Einsatz am 1. Mai 2019, eine &#8222;Zecke&#8220; am Rande einer Demo so hart verpr\u00fcgelt zu haben, dass sie nicht mehr laufen konnte. Und er schreibt sogar einem Kontakt, der als &#8222;Mama&#8220; eingespeichert ist: &#8222;Heute konnte ich seit langem endlich wieder einen Menschen schlagen&#8220;, das sei &#8222;richtig befriedigend&#8220; gewesen, aber &#8222;Jetzt heim Couch und Bier&#8220;.<\/p>\n<p>Zum anderen enthalten J\u00e4gers Konversationen zahlreiche Inhalte, die eindeutig als rechtsextrem einzustufen sind. Etwa wenn er und ein Kollege sich angesichts der Zust\u00e4nde im Land eine Enklave mit dem Namen &#8222;Nationalsozialistische Republik neu Deutschland&#8220; w\u00fcnschen. Oder wenn J\u00e4ger damit prahlt, er sei sehr fr\u00fch &#8222;aufgestanden um einen deutsche Flughafen vor einer eselfickenden Fachkraft zu besch\u00fctzen&#8220; (alle Schreibfehler im Original). Zudem zweifelt der Pr\u00fcgelpolizist &#8222;an der Intelligenz jedes Polizeibeamten der kein rassist ist&#8220;.<\/p>\n<p>Nach Informationen von Kontext ist polizeiintern bereits seit 2017 bekannt, wie J\u00e4ger sich in seinen Unterhaltungen \u00e4u\u00dfert. Doch disziplinarrechtliche Ma\u00dfnahmen sind eine komplizierte und sehr zeitaufwendige Angelegenheit. Wie das verantwortliche Polizeipr\u00e4sidium Einsatz mit Hauptsitz in G\u00f6ppingen auf Anfrage von Kontext bereits im April 2024 mitgeteilt hat, habe man dort zun\u00e4chst auf den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gewartet. Bei diversen R\u00fcckfragen der Redaktion lautete der jeweilige Zwischenstand im Mai, September und Dezember 2024, die Pr\u00fcfung der &#8222;sehr umfangreichen Strafakte&#8220; dauere noch an.<\/p>\n<p><strong>Strafrechtlich inzwischen verj\u00e4hrt<\/strong><\/p>\n<p>Neuigkeiten gibt es Anfang 2025: &#8222;Bei der Auswertung der Datenbest\u00e4nde wurden Videodateien festgestellt, die einen Verdacht von weiteren Straftaten begr\u00fcndeten&#8220;, teilt ein Polizeisprecher gegen\u00fcber Kontext mit. Daraufhin habe die Polizei das Material an die f\u00fcr politische Kriminalit\u00e4t zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft Karlsruhe weitergeleitet \u2013 die das Verfahren Anfang Februar 2025 eingestellt hat.<\/p>\n<p>Kontext hat sich nach den Gr\u00fcnden erkundigt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es bei dem Verdacht auf Straftaten um &#8222;verschiedene Videodateien&#8220;, die der Beschuldigte in den Jahren 2018 und 2019 \u00fcber WhatsApp verschickt hat und die &#8222;sexuelle Inhalte, Menschen in Notlagen und verbotene nationalsozialistische Kennzeichen (etwa Hakenkreuzsymbole) enthalten haben sollen&#8220;.<\/p>\n<p>Dass die Nachrichten mit den entsprechenden Inhalten verschickt worden sind, ist nicht weiter strittig. Fraglich ist aber ihre Strafbarkeit. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft f\u00fchrt dazu aus: &#8222;Soweit die Tatvorw\u00fcrfe das Versenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen betrafen, ist dies gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 86, 86a StGB nur dann strafbar, wenn die Kennzeichen \u00f6ffentlich verwendet oder (an einen gr\u00f6\u00dferen Personenkreis) verbreitet werden. Dabei gen\u00fcgt die Versendung einer Videodatei mit nationalsozialistischen Inhalten \u00fcber &#8218;WhatsApp&#8216; zumindest dann nicht, wenn (wie hier) die Versendung in einem Chat lediglich an einen einzelnen Empf\u00e4nger erfolgte und keine sonstigen Personen Kenntnis oder Zugriff auf die Inhalte erlangen.&#8220;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend ein privates Hakenkreuz unter Polizisten damit generell nicht von strafrechtlicher Relevanz ist, k\u00e4me das f\u00fcr andere Inhalte schon infrage \u2013 allerdings nur, wenn die Ermittlungen schnell genug vorangehen: &#8222;Soweit der Beschuldigte Videodateien mit sexuellen Inhalten und Menschen in Notlagen versendet und hierdurch widerrechtlich in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte und den h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensbereich der gezeigten Personen eingriffen haben soll (\u00a7 201a StGB), waren die Tathandlungen nach Ablauf der f\u00fcnfj\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist jeweils bereits verj\u00e4hrt.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Finalisierung noch nicht abgeschlossen<\/strong><\/p>\n<p>Neben der strafrechtlichen Relevanz stellt sich die Frage nach der charakterlichen Eignung f\u00fcr das Amt als Polizist \u2013 oder, in den Worten der Generalstaatsanwaltschaft, nach J\u00e4gers &#8222;hoch problematischer Dienstauffassung&#8220;. Acht Jahre nach Bekanntwerden der menschenverachtenden Inhalte auf J\u00e4gers Handy lassen die Konsequenzen auf sich warten. Doch das Disziplinarverfahren schreitet voran und befindet sich nun \u2013 so lautet die Auskunft der Polizei Ende September 2025 \u2013 &#8222;in der Finalisierung&#8220;. Und offenbar sind sogar Konsequenzen vorgesehen, wobei \u00fcber die Details Stillschweigen bewahrt wird. &#8222;Es erfolgt derzeit die abschlie\u00dfende dienstrechtliche Pr\u00fcfung des Sachverhalts mit Verf\u00fcgung einer Disziplinarma\u00dfnahme&#8220;, teilte ein Sprecher mit.<\/p>\n<p>Ob sich einen weiteren Monat sp\u00e4ter schon etwas getan hat? In einer erneuten Auskunft vom 21. Oktober hei\u00dft es, eine Stellungnahmefrist f\u00fcr J\u00e4gers Rechtsanwalt laufe noch, &#8222;sodass die Finalisierung noch nicht abgeschlossen ist&#8220;. \u00dcber den Ausgang wird Kontext berichten.<\/p>\n<p>[Zuerst erschienen in <a href=\"https:\/\/www.kontextwochenzeitung.de\/gesellschaft\/760\/quaelend-langsame-aufarbeitung-10517.html\"  rel=\"noreferrer noopener\">Kontext:Wochenzeitung<\/a> Nr. 760 am 22.10.2025]<\/p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Minh Schredle Ein Polizist aus Baden-W\u00fcrttemberg prahlt mit Gewalt gegen \u201eZecken\u201c und verschickt \u00fcber WhatsApp Hakenkreuze. Intern sind die menschenverachtenden Inhalte auf dem Handy des Beamten seit 2017 bekannt. 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