Thesen zur Transformation der Demokratie

von Johannes Agnoli

Gemessen an den wirklichen Machtverhältnissen des Staates und an den wirklichen Herrschaftsverhältnissen der Gesellschaft stellt der geläufige Ausdruck für den modernen bürgerlichen Staat: "parlamentarische Demokratie", eine Paradoxie dar. William Borm fragte vor einiger Zeit den Vorstand des RC, ob der Club noch auf dem Boden der "klassischen parlamentarischen Demokratie" stünde. Der Vorstand des Clubs konnte darauf nur eine undeutlich-unsichere, wenngleich politisch kluge Antwort ("wir schon, aber die Parlarnentsparteien nicht mehr") geben. Denn die klassische parlamentarische Demokratie gibt es schon längst nicht mehr. Nicht nur entsprachen ihre soziale Funktion und ihre institutionelle Struktur einer vergangenen Periode der Geschichte. Der liberale Staat war die öffentlich-rechtliche Organisationsform der Herrschaft in einer Gesellschaft, die zwar kapitalistisch produzierte (und daher sind einige seiner Institute noch vorhanden), jedoch mit der Kraft der Dampfmaschine arbeitete. Mit einem solchen Staat kann unsere Gesellschaft, die Atomkraft produziert und mit Atomkraft produzieren wird, sehr wenig anfangen. Überdies aber: die klassische parlamentarische Qualität des früheren bürgerlichen Staates: die Vormacht des Parlaments, seine Souveränität und seine politische wie legislative Entscheidungskompetenz, ist selbst verfassungsrechtlich überwunden. Das Grundgesetz postuliert die Vormacht der Exekutive gegenüber der Legislative, sei es in der Frage der Richtlinienkompetenz, sei es in der Frage der Kontrolle der Regierung über das Parlament.

Sehr viel kann indessen unsere Gesellschaft immer noch mit den Konventionalformen und Konventionalinstituten des parlamentarischen Regierungssystems anfangen. Pareto hatte 1922 Mussolini den Rat erteilt, um der Stabilisierung der Macht willen das Parlament in gewandelter Form weiter am Leben zu lassen: Massen, die demokratischen Gefühlen zuneigen, seien am besten durch ein Organ neutralisierbar, das ihnen die Illusion einer Beteiligung an der staatlichen Macht vermittelt. Nicht die gänzliche Abschaffung des Parlaments mache den Neuen Staat stark, sondern die Verlegung der Entscheidungsbefugnisse vom Parlament in den engeren Kreis nicht öffentlich tagender "Eliten".

Darin lag nach Pareto auch der historische Sinn und der bürgerliche Klassenauftrag der faschistischen Transformation des Staates.

I

Nach der Niederlage des Faschismus stand die Restauration des parlamentarischen Regierungssystems in den westeuropäischen Ländern im Zeichen des gleichen Problems, das der historische Faschismus nicht hatte erfolgreich lösen können: die ohnehin in Bewegung geratenen - Massen der Abhängigen im Zustand der Abhängigkeit zu halten, ihre Emanzipation zu verhindern, die als Umwälzung der Produktionsverhältnisse beginnen sollte.

Die Schwierigkeit lag - und liegt - in dem ambivalenten Charakter, den das Parlament unter Umständen annehmen kann. In einer dynamisch gewordenen bürgerlichen Gesellschaft, die ebenso durch den Antagonismus der Produktion gekennzeichnet ist wie durch die Interessenpluralität der Distribution, können sich Vertretungskörperschaften als Instrumente bieten, den Antagonismus staatlich zum Ausdruck zu bringen und so den (gesellschaftlichen) Klassenkampf zum politischen Herrschaftskonflikt zu potenzieren.

So gesehen, kann das parlamentarische Regierungssystem nur dann die bürgerliche Herrschaft garantieren und den Kapitalismus schützen, wenn es gelingt, seine Ambivalenz zurückzudrängen. Es muß als Mechanismus funktionieren, der antagonistische Konflikte so weit wie möglich politisch "irrelevant" macht und plurale Interessenkonflikte staatlich kontrolliert und befriedet.

Die von Friedrich Engels entwickelte Perspektive kehrt sich derart um: die "bürgerliche Republik", nach Engels die beste Form für die offene, unter Umständen sogar friedliche Austragung des Klassenkampfes und des Herrschaftskonflikts, versucht bürgerlich zu bleiben und transformiert sich zur besten Form, die abhängige Klasse in das kapitalistische System der Produktion und in das bürgerliche System der Herrschaft zu integrieren. Das "Volk" wird zur bloßen Manövriermasse im Konkurrenzstreit politischer Führungsgruppen degradiert. Beispielhaft, durchaus vorbildlich für andere "parlamentarisch" regierte Länder vollzog sich diese Transformation in der Bundesrepublik.

II

Zu den wichtigsten Aspekten dieses Versuchs, den Kapitalismus stabil zu machen und politisch zu sichern, gehören:

a) die Auflösung der Klasse der Abhängigen in einem pluralen System von Berufskategorien. Sie erwies sich schon in der faschistischen Fassung als geeignet, der objektiven Polarisierung der Gesellschaft von der subjektiven, organisatorischen und bewußtseinsmanipulativen Seite her entgegenzutreten. Dem organisierten Kapitalismus stehen hier wirksamere Mittel zur Verfügung als dem früheren Konkurrenzkapitalismus. Und aus den Fehlern des faschistischen Pluralismus hat der demokratisch genannte schließlich auch gelernt.

b) In der staatlichen Reproduktion der Gesellschaft schlägt dies um in die Formalisierung der Parteienpluralität. Gemeint ist, daß zwar mehrere, den Herrschaftstendenzen nach allerdings am besten zwei Parteien um den Machtanteil konkurrieren, die einzelnen Parteien dabei aber weitgehend sich angleichen. Sie verzichten darauf, konkrete gruppen- oder klassengebundene Interessen zu vertreten, werden zur allgemeinen Ausgleichsstelle und stehen in einem nach außen hin unterschiedslosen Austauschverhältnis mit allen realen Gruppen und allen idealen Positionen ausgenommen die an Strukturveränderungen interessierten Gruppen und die revolutionären Ideen. Solche Parteien trennen sich von der eigenen gesellschaftlichen Basis und werden zu staatspolitischen Vereinigungen: zu den Amtsträgern des staatlichen Ausgleichs.

c) Die verstaatlichten Parteien entwickeln eine neuartige gesellschaftliche Qualität, die mit ihrer eigenen materiellen Interessenlage verbunden ist: sie sind an der Aufrechterhaltung der Verhältnisse interessiert, die ihre eigene Verstaatlichung und feste Etablierung an der Macht ermöglichen. Dadurch koppeln sie sich - ganz gleich, ob sie Massenparteien sind oder nicht - mit den Interessen derjenigen gesellschaftlichen Gruppen, denen es ebenso an der Konservation der gegebenen Strukturen gelegen ist. Insofern ist die alte Frage müßig, ob die politisch herrschenden Gruppen Handlanger der herrschenden Klasse sind oder ob sie eine selbständige gesellschaftliche Klasse (die politische Klasse) darstellen. Sie sind selbst ein Teil, nämlich der politische, der herrschenden Klasse. Genauer: sie sind deren staatliche Funktion. Auf diese Weise wird der gesellschaftliche Antagonismus im Parteiensystem nicht mehr widerspiegelt. Im staatlichen Herrschaftsapparat findet nur die Reproduktion des einen Pols der Gesellschaft statt, der sonst antagonistisch in Frage gestellt wäre. Das heißt: die Trennung der Parteien von der gesellschaftlichen Basis trifft nicht alle Klassen und Gruppen gleich, da von der Vertretung auf der Ebene der staatlichen Macht nur die Gruppen ausgeschlossen werden, die potentiell die Verhältnisse ändern wollen: die Abhängigen. Sie finden bei politischen Grundsatzentscheidungen kein Sprachrohr, so sehr sie auch in Marginalproblemen der politischen Pragmatik mit der einen oder der anderen Partei besser fahren mögen.

d) Ideologisch bezeichnen sich gerade solche Parteien, die sich den breiten Massen entfremdet haben, selbst als Volksparteien. Die Volksparteien entwickeln einen neuartigen, durch die Zusammenarbeit der eigenen Führungsstäbe bedingten Herrschaftsmechanismus, in dem verdinglichte, obrigkeitliche Machtzentren in sich zirkulierend ein Konkurrenzverhältnis eingehen. Nur ist dieses Konkurrenzverhältnis oligokratisch organisiert und hat mit dem Prinzip der freien Konkurrenz ebenso wenig zu tun wie die organisierte Marktaufteilung des modernen Oligopolkapitalismus mit dem freien Wettbewerb. Die offene Konkurrenzzirkulation politischer Führungsgruppen, die sich gegenseitig bekämpfen und ausschließen, wird abgelöst von einer assimilativen Zirkulation, die in letzter Konsequenz zur Selbstauflösung treibt: zur durchgängigen Assimilation der (schein)konkurrierenden Parteien und ihrer gemeinsamen Beteiligung an der Staatsgewalt - sei es im Zusammenspiel und im Wechselrnechanismus von Mehrheits- und Minderheitsfraktion, sei es in der Form der Großen Koalition. So kämpfen die Parteien untereinander um die Regierungsmacht und bilden dennoch eine symbiotische Einheit, in deren Kreis ein abstrakter Führungskonflikt ausgefochten werden kann. Sie bilden die plurale Fassung einer Einheitspartei.

III

Die Transformation im Parteiensystem hängt mit den Veränderungen zusammen, die das Parlament selbst im Laufe der letzten Jahrzehnte funktional und strukturell erfahren hat. Bei diesen Veränderungen darf allerdings eines nicht vergessen werden, sonst läuft man Gefahr, den "Funktionsverlust" des Parlaments gegenüber früheren Formen des Parlamentarismus zu mystifizieren: als gesellschaftlicher Machtfaktor stellte das Parlament geschichtlich vom Anfang an in der Absicht der bürgerlichen Gesellschaft die Fiktion der durch Volksvertretung verwirklichten Volksfreiheit dar. "Von allen... die Idee der Freiheit und sohin der Demokratie einschränkenden Elementen ist der Parlarnentarismus der Bedeutsamste... (Es ging um den Schein), als ob im Parlamentarismus die Idee der demokratischen Freiheit... ungebrochen zum Ausdruck käme. Diesem Zweck diente die Fiktion der Repräsentation" (Keisen).

Tatsächlich erweist sich das parlamentarische Repräsentationsprinzip (freies Mandat - frei von dem Willen der Wähler, versteht sich, nicht von den Anordnungen und Aufträgen der Führungsstäbe -, Nicht-Abberufbarkeit während der Legislaturperiode usw.) als wirksames Mittel, die Massen von den Machtzentren des Staates und - durch die staatlich-rechtliche Vermittlung - von den Entscheidungszentren der Gesellschaft fernzuhalten. Gewiß erwächst dem einzelnen Abgeordneten, sofern er nicht zum engeren Führungskreis gehört, aus dem Repräsentationsprinzip keine eigene Macht. Zur parlamentarischen Fiktion gehört auch die Leibholzsche Ideologisierung, der Abgeordnete sei der Herr, und nicht der Diener des Volkes. Sofern aber - und darin ist Pareto zuzustimmen - teils auch durch das politische Monopol der Parlamentsparteien die Bevölkerung sich an der parlamentarischen Politik und am Zusammenspiel Regierung-Parlament einerseits, an der parlamentarisch veröffentlichten Auseinandersetzung Regierung-Opposition andrerseits orientiert, wird aus dieser Fiktion eine sehr reale Herrschaftskomponente. Der Bundestag ist weder Herr des Volkes noch volksvertretender Gesetzgeber. Er betätigt sich aber als verfassungsmäßig unumgängliches Instrument der Veröffentlichung von Beschlüssen, die durch das Zusammenwirken von Staatsapparat und gesellschaftlichen Machtgruppen zustandegekommen sind. Er fungiert also als Transmissionsriemen der Entscheidungen oligarchischer Gruppen. Diese (die Führungsgruppen der Produktionssphäre - Oligopole -, aber auch der kulturellen Sphäre - die Kirchen z. B. ) finden sich im Parlament durchaus konkret vertreten; insofern fungiert und funktioniert das Parlament als Repräsentation der Herrschaft. Nur als solche ist es für die bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft interessant und annehmbar. Dort, wo es sich dem Einbruch emanzipatorischer Gegenmacht bietet, weil die Transformation nicht gelingen will, greift die herrschende Klasse zu härteren Mitteln der Eigenrepräsentation. Beispiel Griechenland.

IV

Das bedeutet: die Perspektive einer "systemimmanenten" Evolution des Parlamentarismus scheitert an seiner eigenen, systembedingten, d.h. durch seine Herrschaftsfunktion bedingten Involutionstendenz. Wie diese Involutionstendenz langfristig stärker durchschlägt als die Möglichkeit, das Parlament vertretungsfunktional auszunutzen, zeigt die Entwicklung in noch desintegrierten Gesellschaften. Die fundamentaloppositionellen Parteien, die sich auf das parlamentarische Spiel einlassen und den außerparlamentarischen Kampf nicht mehr als das wesentliche Mittel des Herrschaftskonflikts praktizieren, drohen ihre emanzipatorische Qualität zu verlieren und sich in bürokratische Integrationsapparate zu verwandeln. Anders gesagt: der politische und (warum denn nicht) auch moralische Niedergang der Sozialdemokratie (ein historischer Verrat an der Befreiung der Menschen) ist ein Warnzeichen für die sozialistischen und kommunistischen Parteien in den kapitalistischen Ländern.

Jede Parlamentsreform, die in involutiv gerichteten Staaten verwirklicht wird, dient nicht dazu, die Möglichkeit der Beteiligung der Massen an den Entscheidungensprozessen auszuweiten, sondern dazu, sie durch Steigerung der Herrschaftsfunktionalität des Parlaments einzudämmen.

Wo eine politisch artikulierte freie Öffentlichkeit besteht, findet sie im Parlament kein Werkzeug, praktisch zu werden.

Das trifft nicht nur für die antagonistische Öffentlichkeit zu, sondern zuweilen selbst für die kritische. Beide müssen ihre politische Vermittlung in außer-, im weiteren Verlauf der Umfunktionalisierung des Parlaments in antiparlamentarischen Organisationen und Organisationsformen suchen.

Es kann diskutiert werden darüber, ob die Transformation der Demokratie rückgängig zu machen, ob z.B. die grundgesetzliche Ausgangsposition wieder herstellbar ist. In dieser Richtung bewegen sich heute die meisten Gruppen der außerparlamentarischen Opposition.

Zweierlei muß jedoch dabei beachtet werden:

1. eine eingehende Analyse des Grundgesetzes müßte zunächst klären, ob und in welchem Ausmaß die Entdemokratisierung der Bundesrepublik schon grundgesetzlich intendiert wurde;

2. Nicht der Machtwille der Politiker und deren Korrumpierbarkeit, noch die Entpolitisierung der Massen sind die Ursachen der Transformation. Diese ist vielmehr notwendig für einen Kapitalismus, der sich zum Versuch eigener Rettung staatlich organisiert. Die Rückkehr zur Reinheit des Grundgesetzes wäre Rückkehr zu den Anfangsbedingungen der Transformation selbst. Es mag sein, daß die Wiederherstellung oder die Verteidigung der Grundrechte eine wesentliche Voraussetzung für den Kampf gegen Herrschaft und Ausbeutung bildet. Grundrechte emanzipieren aber die Massen nicht, solange wir eine bürgerliche Gesellschaft und eine kapitalistische Produktionsweise haben, deren Staat genau für den nicht emanzipatorischen Gebrauch der Grundrechte sorgt.

In den staatlich befriedeten und integrierten Zustand des organisierten Kapitalismus ist vielmehr die politische Wiederherstellung des Antagonismus, und das ist die Aktualisierung des Klassenkampfes und die Desintegration der Gesellschaft, der erste Schritt für die Verwirklichung von Demokratie.


Aus: "KONTUREN" Nr. 31, Zeitschrift für Berliner Studenten